Kategorie: DSGVO

Artikel 77 DSGVO Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(1)   Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die...

Artikel 76 DSGVO Vertraulichkeit

(1)   Die Beratungen des Ausschusses sind gemäß seiner Geschäftsordnung vertraulich, wenn der Ausschuss dies für erforderlich hält. (2)   Der Zugang zu Dokumenten, die Mitgliedern des Ausschusses, Sachverständigen und Vertretern von Dritten vorgelegt werden, wird durch die...

Artikel 75 DSGVO Sekretariat

(1)   Der Ausschuss wird von einem Sekretariat unterstützt, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird. (2)   Das Sekretariat führt seine Aufgaben ausschließlich auf Anweisung des Vorsitzes des Ausschusses aus. (3)   Das Personal des Europäischen Datenschutzbeauftragten, das an...

Artikel 74 DSGVO Aufgaben des Vorsitzes

(1)   Der Vorsitz hat folgende Aufgaben: a) Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen, b) Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 an die federführende Aufsichtsbehörde und die betroffenen Aufsichtsbehörden, c) Sicherstellung einer...

Artikel 73 DSGVO Vorsitz

(1)   Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. (2)   Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Artikel 72 DSGVO Verfahrensweise

(1)   Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. (2)   Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt...

Artikel 71 DSGVO Berichterstattung

(1)   Der Ausschuss erstellt einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung in der Union und gegebenenfalls in Drittländern und internationalen Organisationen. Der Bericht wird veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und...

Artikel 70 DSGVO Aufgaben des Ausschusses

(1)   Der Ausschuss stellt die einheitliche Anwendung dieser Verordnung sicher. Hierzu nimmt der Ausschuss von sich aus oder gegebenenfalls auf Ersuchen der Kommission insbesondere folgende Tätigkeiten wahr: a) Überwachung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung dieser...